Die erforderlichen Knotensichtweiten hängen von der Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge ab und werden durch Wertebereiche definiert. Bei einer Zufahrtsgeschwindigkeit von 30 km/h soll die Knotensichtweite bei einer Erschliessungsstrasse mindestens 20.00 m betragen, bei einer übergeordneten Strasse (Hauptverkehrsstrasse, wichtige Verbindungsstrasse) mit ungünstigen Verhältnissen (z.B. grosse Längsneigung, mehr als zwei Fahrstreifen, grosser Schwerverkehrsanteil) soll die Knotensichtweite 35.00 m betragen.