Die Beschwerdeführerin äussert Befürchtungen bezüglich der Verkehrssicherheit bei Kreuzungsmanövern auf dem K.________weg. Wie erwähnt, sind die erforderlichen Mindestbreiten gemäss der Bauverordnung eingehalten. Im Übrigen sind aber auch sonst keine Kreuzungsprobleme ersichtlich: Die VSS-Norm SN 40 20138 enthält Ausführungen zur Bemessung der notwendigen Lichtraumprofile für verschiedene Verkehrsteilnehmer. Für den Begegnungsfall Lastwagen/Personenwagen sieht die VSS-Norm SN 40 201 bei einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h, welche auf dem K.________weg gilt, eine Strassenbreite von mindestens 5.50 m vor.