Die Vorinstanz führte im Gesamtbauentscheid vom 23. November 2021 aus, es seien keine Gründe ersichtlich, eine ungenügende Erschliessung zu bejahen. Die Zunahme des Verkehrs im Zusammenhang mit der Wärmezentrale sei als gering einzustufen. Die Einschätzungen der Baupolizeibehörde Zollikofen vom 7. Juni 2021 seien auch nicht zu beanstanden.