15/26 BVD 110/2021/221 gezwungen würden. Zudem entstehe eine zusätzliche Gefahr durch Wendemanöver vor der Heizzentrale. b) Die Beschwerdegegnerin entgegnet, die Fahrbahnbreite werde eingehalten, es sei mit einer sehr geringen Mehrbelastung zu rechnen und auch die Verkehrssicherheit sei gewährleistet. Das geplante Trottoir auf der Bauparzelle erhöhe die Sicherheit, da die LKW-Fahrer so besser sehen würden, wo sich Fussgängerinnen und Fussgänger bewegen könnten.