Die Ausführungen des AUE zur Luftreinhaltung sind plausibel und nachvollziehbar. Die Grenzwerte werden eingehalten und die Kaminhöhen entsprechen den Bestimmungen der LRV. Zudem finden periodische Kontrollen statt, so dass bei Nichteinhaltung der Grenzwerte auch eingeschritten werden könnte. Die Rüge der Beschwerdeführerin erweist sich als unbegründet. 7. Erschliessung a) Die Beschwerdeführerin bestreitet die genügende Erschliessung des Bauvorhabens über den K.________weg. Für den Begegnungsfall zwischen LKW und Bussen sei auf dem K.________weg eine minimale Breite von 6.20 m nötig, was nicht gegeben sei.