Bei einem Ausstoss von mehr als 10 t Stickoxide pro Jahr gelte die Anlage gemäss kantonalem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung als Grossemittent, bei welchem zusätzlich zu den allgemeinen Massnahmen zur Emissionsbegrenzung alle technischen und betrieblichen Massnahmen an, die geeignet und verhältnismässig sind, um die Emissionen weiter zu reduzieren. Grossemittenten müssen die Stickoxid-Emissionen kontinuierlich erfassen und aufzeichnen und im Rahmen der periodischen Kontrolle diese Nachweise dem AUE vorlegen. Da die Holzfeuerungen in der wärmeren Jahreszeit ausgeschaltet bleibe und während dieser Zeit die Wärme einer benachbarten grossen Wärmezentrale eingekauft werden könne, würden die