Das AUE hält zudem fest, dass mit der vorgesehenen Betriebsdauer der einzelnen Feuerungen der Stickstoffausstoss bestimmt werde, welcher durch die Gesamtanlage innerhalb eines Jahres emittiert werde. Bei einem Ausstoss von mehr als 10 t Stickoxide pro Jahr gelte die Anlage gemäss kantonalem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung als Grossemittent, bei welchem zusätzlich zu den allgemeinen Massnahmen zur Emissionsbegrenzung alle technischen und betrieblichen Massnahmen an, die geeignet und verhältnismässig sind, um die Emissionen weiter zu reduzieren.