Laut den Angaben des Projektverfassers wird die gesamte Anlagen im Endausbau pro Jahr weniger als 10 t Stickstoffdioxid ausstossen. Würde diese Grenze überschritten, müssten die Holzfeuerungen strengere Grenzwerte einhalten. Dies geht aus dem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2015 / 2030 des Kantons Bern hervor (Massnahme F3 Feuerungen von Grossemittenten). Die jährliche Schadstofffracht von Stickstoffdioxid wird aufgezeichnet und bei den regelmässigen Kontrollen überprüft.