Die Kaminhöhen sind auf die Volllast der Anlage ausgelegt. Bei vorschriftsgemässer Ausrüstung und ordentlichem Betrieb der Heizzentrale sind keine übermässigen Immissionen in der Nachbarschaft zu erwarten und die vorsorglichen Emissionsbegrenzungen nach heutigem Stand der Technik werden eingehalten. Es muss davon ausgegangen werden, dass sämtliche Feuerungsanlagen die Anforderungen nach Anhang 3 der LRV einhalten und dass die darin enthaltenen Emissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Die gesamte Anlage wird periodisch kontrolliert, bei Feuerungsanlagen geschieht dies im Zweijahresrhythmus.