Das AUE hat die in der Berechnung der Kaminhöhe nach LRV von der G.________ AG enthaltenen – verbindlichen – Angaben bezüglich Leistungen der Feuerungsanlagen, Abgasmengen, Emissionskonzentrationen, Kaminstandorte und Einwirkungsbereiche überprüft und als nachvollziehbar, vollständig und korrekt befunden. Die eigenen Berechnungen des AUE zeigten dieselben Ergebnisse. Das AUE führt zudem in der Stellungnahme zu den Einsprachen vom 24. Juni 2021 Folgendes aus: «Abhängig von der Leistung, des eingesetzten Brennstoffs sowie der Betriebszeiten wird eine bestimmte Schadstofffracht ausgestossen. Die Kaminhöhen sind auf die Volllast der Anlage ausgelegt.