e) Bezüglich Luftreinhaltung führt das AUE aus, es habe den Bericht vom 22. Februar 2021 der G.________ AG mit der Berechnung der erforderlichen Kaminhöhen geprüft und plausibilisiert und es sei mit der Beurteilung und den Ergebnissen einverstanden. Die Kaminhöhen für die Holzfeuerungen müssten 37.00 m über Terrain und diejenigen für die Ölfeuerungen 28.00 m über Terrain liegen. Dies sei in den Plänen der Projektänderung vom 23. Februar 2021 entsprechend berücksichtigt.