h) Das Lärmgutachten zeigt schlüssig auf, welche Lärmimmissionen in der Umgebung der Wärmeverbundzentrale zu erwarten sind und dass die massgebenden Planungswerte eingehalten werden. Die entsprechenden Berechnungen wurden vom AUE überprüft und als plausibel befunden. Die Beurteilung der Fachbehörde überzeugt. Die BVD sieht keinen Anlass, von der Beurteilung der Fachbehörde abzuweichen. Gestützt auf Art. 12 LSV kontrolliert die Vollzugsbehörde spätestens ein Jahr nach Inbetriebnahme der neuen Anlage, ob die angeordneten Emissionsbegrenzungen und Schallschutzmassnahmen getroffen sind.