An den im Lärmgutachten definierten Beurteilungspunkten bei den umliegenden Wohngebäuden bewegt sich der Schallpegel tagsüber zwischen 35 und maximal 51 db(A), nachts zwischen 34 und maximal 45 db(A). Somit werden die Planungswerte nicht nur der ES III, in der das Bauvorhaben liegt, sondern auch der ES II, welche gemäss Anhang 6 Ziffer 2 der LSV maximal 55 dB(A) tagsüber und maximal 50 db(A) nachts betragen dürfen, eingehalten.