g) Das Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH vom 10. März 2022 berücksichtigt die angepassten Kaminhöhen, die korrekten Leistungen der Heizkessel sowie die korrekten LKW-Fahrten. Das Lärmgutachten kommt in seiner Schlussfolgerung zu folgendem Ergebnis: «Unter Berücksichtigung folgender Betriebsannahmen werden die Planungswerte gemäss Art. 7 LSV bei den 42 exponiertesten Beurteilungspunkten an den Liegenschaften K.________weg 8, 14, 16, 18, 22, 24, 26, 28, 30, 31 und 37 eingehalten. - Es liegt ein Innenraumpegel von 81 dB(A) im Gebäudeinneren der Wärmeverbundzentrale vor. Grundlage: Messwert von uns bei einem anderen Projekt der E.___