Aufgrund der Tatsache, dass in den ursprünglichen Plänen ein Fehler vorhanden war und bezüglich der geplanten Anzahl Fahrten zur und von der Wärmeverbundzentrale Unstimmigkeiten herrschten, hat die Beschwerdegegnerin mit Eingabe vom 15. März 2022 angepasste Pläne sowie das angepasste Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH vom 10. März 2022 eingereicht.