Weiter wurden im Lärmgutachten unter Punkt 8 mit folgenden baulichen Vorgaben gerechnet: - Die schallgedämmten Wetterschutzgitter bei den Zu- und Fortluftöffnungen an der südöstlichen Fassade müssen ein Einfügungsdämmmass von mindestens 15 dB aufweisen. - Das Hallentor an der nordöstlichen Fassade muss schallgedämmt ausgeführt werden (Schalldämmmass Rw min. 40 dB). - Die Eingangstüre an der südwestlichen Fassade muss schallgedämmt ausgeführt werden (Schalldämmmass Rw min. 40 dB). Wir beantragen der Baubewilligungsbehörde, auch diese baulichen Vorgaben in den Bauentscheid aufzunehmen.»