Für die Berechnungen relevant seien zudem im Gebäudeinneren die vier Heizkessel, zwei Elektrofilter für die Holzschnitzelkessel und der Hydraulikantrieb der Förderschnecke für die Holzschnitzel. Für die lärmrechtliche Beurteilung wurden bei elf Liegenschaften in der Nähe des Bauvorhabens etliche Beurteilungspunkte festgelegt, darunter auch bei der Liegenschaft der Beschwerdeführerin. Das Lärmgutachten kam zum Schluss, dass unter Berücksichtigung der im Gutachten genannten Betriebsannahmen die Planungswerte gemäss Art. 7 LSV eingehalten würden.