e) Das erste Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH vom 9. September 2020 hält fest, dass von technischen Anlagenteilen ausserhalb und innerhalb (Schallabstrahlung aus dem Innern über Aussenbauteile) des Gebäudes Geräuschemissionen zu erwarten seien. Konkret wurden ausserhalb des Gebäudes die vier Abgaskamine, die Silolüftung über Dach und die Anlieferung von Hackschnitzeln als relevante Schallquellen für die Lärmimmissionsbeurteilung genannt. Für die Berechnungen relevant seien zudem im Gebäudeinneren die vier Heizkessel, zwei Elektrofilter für die Holzschnitzelkessel und der Hydraulikantrieb der Förderschnecke für die Holzschnitzel.