Die Wärmeverbundzentrale kann grundsätzlich Schadstoffe und Gerüche emittieren, wie jede Heizung in Wohnhäusern, Schulhäusern etc. oder wie gewisse Gewerbegetriebe. Sofern die Emissionen jedoch korrekt abgeleitet werden, sind diese nicht mehr als mässig störend. So wurden beispielsweise eine Schnapsbrennerei22 und eine Kaffeerösterei23 in einer gemischten Zone als zonenkonform beurteilt. Auch die Lagerung von Öl, wie sie bei jedem Wohnhaus mit Ölheizung und bei vielen Gewerbebetrieben üblich ist, ist zonenkonform. Der Betrieb der Wärmeverbundzentrale ist folglich in der Mischzone M3 zonenkonform. Die Rüge der Beschwerdeführerin erweist sich als unbegründet.