Im Vergleich mit anderen, gemäss Praxis in Zonen mit mässig störenden Betrieben zugelassenen Nutzungen, erzeugt die Wärmeverbundzentrale weitaus weniger Verkehr und Lärm als beispielsweise eine Tankstelle mit Shop, eine Bauspenglerei, die laut Art. 4 GBR explizit zugelassenen Läden und Quartiereinkaufszentren oder der Werkhof einer Bauunternehmung. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich nördlich der Bauparzelle und ebenfalls angrenzend an die Wohnzone W3 bereits der Werkhof der Gemeinde Zollikofen mit Entsorgungsstelle für die Bürger der Gemeinde sowie die Feuerwehr der Gemeinde Zollikofen stationiert sind.