Das geplante Bauvorhaben wird mit dem Betrieb der Feuerungsanlagen für Heizöl und Holzschnitzel gewisse Lärmimmissionen erzeugen. Der Betrieb der Wärmeverbundzentrale findet zur Hauptsache im Innern des zu erstellenden (lärmgedämmten) Gebäudes statt. Ob sich diese Lärmimmissionen innerhalb der zulässigen Grenzwerte befinden, ist in einem nächsten Schritt zu beurteilen. Vorliegend stellt sich einzig die Frage, ob der Betrieb einer Wärmeverbundzentrale in einer Mischzone eine zulässige Nutzung ist. Im Vergleich mit anderen, gemäss Praxis in Zonen mit mässig störenden Betrieben zugelassenen Nutzungen