Mit der Zuordnung zu bestimmten Zonen und Lärmempfindlichkeitsstufen soll das gesunde Wohnen vor übermässigen Beeinträchtigungen geschützt werden. Ein Betrieb gilt dabei nach allgemeinem Verständnis als «mässig störend», wenn davon auszugehen ist, dass er die Wohnnutzung in der Nacht und zur üblichen Freizeit nicht beeinträchtigt und die von ihm ausgehenden Störungen während der übrigen Zeit aus wohnhygienischer und gesundheitspolizeilicher Sicht noch hingenommen werden können.11