Die zur Beurteilung notwendigen Unterlagen lagen mit den Baugesuchsformularen, den Plänen, dem Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH und der Berechnung der Kaminhöhe nach LRV der G.________ AG vom 22. Februar 2021 grundsätzlich vor. Mit der Projektänderung vom 24. Februar 2021 wurde auch klar, dass die ursprünglich geplante Gasfeuerung nicht realisiert werden soll. Die Abteilung Immissionsschutz des AUE ging für die Beurteilung des Vorhabens in ihrem Fachbericht Immissionsschutz vom 8. April 2021 denn auch von zwei Holzschnitzelfeuerungen mit insgesamt 4400 kW Feuerungswärmeleistung und zwei Heizöl- Feuerungen mit insgesamt 4700 kW Feuerungswärmeleistung aus.