Mit ihrer Stellungnahme vom 15. März 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen aktualisierten Plan «Grundriss Erdgeschoss», revidiert am 28. Februar 2022, ein. Sie erläuterte, die auf dem ursprünglichen, bewilligten Plan angegebenen Feuerungsleistungen seien falsch, korrekt seien die Feuerungsleistungen von 2.6 MW und 1.4 MW für die Öl-Kessel im nordöstlichen Teil des geplanten Gebäudes. Die tatsächliche Gesamtleistung ist somit tiefer als diejenige, welche im ursprünglichen Gutachten und auch im Fachbericht Immissionsschutz zur Beurteilung hinzugezogen wurden.