Es habe sich um einen Schreibfehler im Gutachten gehandelt. Aufgrund dieser Angaben der Beschwerdeführerin wurde klar, welche Arten von Wärmeerzeugung betrieben werden sollen. Es bestanden jedoch weiterhin Widersprüche zwischen den Leistungsangaben der Heizkessel im Lärmgutachten und im Plan «Grundriss Erdgeschoss». Mit Verfügung vom 23. Februar 2022 nahm die BVD eine summarische Beurteilung vor und wies auf diese Widersprüche hin.