___ GmbH vom 9. September 2020, welches mit dem Baugesuch eingereicht wurde, sind zwei Holzschnitzelkessel 2 MW und 2.4 MW sowie zwei Holzschnitzelkessel 1.4 MW und 2.6 MW erwähnt. Mit der Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2022 reichte die Beschwerdegegnerin ein angepasstes Lärmgutachten ein, da entgegen dem ursprünglichen Gutachten nicht total vier Holzschnitzelkessel, sondern zwei Holzschnitzelkessel (mit einer Leistung von 2400 kW und 2000 kW) und zwei Öl-Kessel (mit einer Leistung von 2600 kW und 1400 kW) geplant seien. Es habe sich um einen Schreibfehler im Gutachten gehandelt.