d) Im Baugesuch vom 10. September 2020 gab die Beschwerdegegnerin an, das Vorhaben umfasse Öl- oder Gasfeuerungen, Holzfeuerungen und eine Pellet-, Späne- oder Schnitzelfeuerungsanlage.5 Mit Schreiben vom 24. Februar 2021 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung ein, welche unter anderen Änderungen den Wegfall der Zuleitung für Gas und des Gasschranks umfasste, da keine Gasfeuerung mehr geplant wurde. In einer Stellungnahme vom 3. Juni 2021 der Beschwerdegegnerin zu einer Einsprache erklärt diese, dass im Sommer die Wärme im Wärmeverbund Unterzollikofen nicht mittels Holzschnitzelheizung, sondern durch das Einspeisen der Abwärme aus dem Klärwasser der ARA Worblental erzeugt