b) Die Beschwerdegegnerin bringt in ihrer Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2022 vor, die Unterlagen seien genügend. Aus dem Baugesuch und den weiteren Unterlagen und Plänen sei ersichtlich, dass zwei Kessel für die Holzfeuerung sowie zwei Kessel für die Heizölfeuerung vorgesehen seien. Weiter führt die Beschwerdegegnerin aus, im Lärmgutachten vom 1. März 2021 habe sich ein Schreib- resp. Kopierfehler eingeschlichen. Die Berechnungen seien jedoch aufgrund der korrekten Grundlagen – zwei Holzschnitzelkessel und zwei Öl-Kessel – durchgeführt worden.