Korrekt seien die Leistungen von 2.6 MW für Kessel 1 und 1.4 MW für Kessel 2, womit die Leistungen tiefer seien als im Fachbericht des AUE angenommen. Bezüglich der Anzahl Fahrten präzisierte die Beschwerdegegnerin, es fänden insgesamt 404 Fahrbewegungen für die Zu- und Abfahrt pro Jahr statt (202 Fahrzeuge, welche zu- und abfahren). Die Anzahl der geplanten Fahrten für die verschiedenen Brennstoffe und Abtransporte seien im Gutachten integriert. Zudem seien die Lärmimmissionen für die Anlieferung von Heizöl, den Abtransport des Feinstaubs sowie das Absaugen der Asche an allen Beurteilungspunkten gerechnet und im Gutachten berücksichtigt worden.