5. Die Beschwerdeführerin reichte mit ihrer Stellungnahme vom 15. März 2002 ein revidiertes Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH vom 10. März 2022 sowie einen revidierten Plan «Grundriss Erdgeschoss» vom 28. Februar 2022 ein. Die Beschwerdegegnerin teilte in ihrer Stellungnahme mit, bezüglich der Öl-Kessel-Heizung habe sich ein Fehler im Plan eingeschlichen. Korrekt seien die Leistungen von 2.6 MW für Kessel 1 und 1.4 MW für Kessel 2, womit die Leistungen tiefer seien als im Fachbericht des AUE angenommen.