Weiter wies das Rechtsamt in derselben Verfügung darauf hin, dass bezüglich der LKW- Bewegungen ebenfalls verschiedene Angaben gemacht wurden. Das Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH geht von rund 30 Fahrten pro Jahr aus, der Fachbericht der Abteilung Immissionsschutz des Amts für Umwelt und Energie (AUE) von einer LKW-Bewegung pro Woche und die Beschwerdegegnerin von 198 Fahrten pro Jahr. Zudem ist eine Ölfeuerungsanlage vorgesehen, wobei in der Auflistung der geplanten Fahrten keine Fahrten für die Anlieferung von Heizöl erwähnt ist. Auch dazu bat das Rechtsamt um eine Stellungnahme und allenfalls um die Einreichung eines angepassten Gutachtens.