4. Mit Verfügung vom 23. Februar 2022 wies das Rechtsamt darauf hin, dass bezüglich der Leistung der Kessel für die Heizölfeuerung unterschiedliche Angaben gemacht wurden. Im bewilligten Plan «Grundgriss Erdgeschoss» ist für den Kessel 1 eine Leistung von 2.1 MW angegeben, für den Kessel 2 eine Leistung von 2.6 MW. Im Lärmgutachten des Ingenieurbüros B.________ GmbH vom 9. September 2020 resp. 18. Januar 2022 sowie in der Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2022 sind für die beiden Kessel der Heizölfeuerung Leistungen von 2.6 MW und 1.4 MW angegeben.