3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 26. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Zollikofen beantragt mit Eingabe vom 27. Januar 2022 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Entscheids des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet mit Stellungnahme vom 3. Januar 2022 auf das Einreichen einer ausführlichen Vernehmlassungseingabe und verweist auf die Akten im Baubewilligungsverfahren. Das Amt für Wald und Naturgefahren