2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 20. Dezember 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 23. November 2021, eventualiter sei die Gesamtbaubewilligung zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen resp. unter Aufnahme von Auflagen zu genehmigen.