b) Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 440.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gebühr für den Amtsbericht des AWN von CHF 200.– wird der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Die Publikationskosten von CHF 344.20 werden der Beschwerdegegnerin separat zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso der Publikationskosten ist das Regierungsstatthalteramt Seeland zuständig.