29/31 BVD 110/2021/220 mit Stempel Rechtsamt BVD vom 7. resp. 9. November 2022) geht an die Beschwerdegegnerin und die Gemeinde Jens. 3. a) Den Beschwerdeführenden 1 und 2 werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1320.– zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.