Die vom Rechtsvertreter der Beschwerdeführerenden geltend gemachten Parteikosten belaufen sich auf insgesamt CHF 9388.65 (Honorar CHF 8237.50, Auslagen CHF 479.90, Mehrwertsteuer CHF 671.25). Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV70 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.– bis CHF 11 800.– pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG71).