e) Die Gebühr für den Amtsbericht des AWN, Abteilung Walderhaltung Region Mittelland, vom 8. Dezember 2022 in der Höhe von CHF 200.– und die Publikationskosten von CHF 344.20 im Zusammenhang mit der Projektänderung werden gesondert ausgeschieden. Diese werden der Beschwerdegegnerin gestützt auf Art. 52 BewD auferlegt. Für das Inkasso der Gebühr des Amtsberichts des AWN ist die BVD zuständig, welche diese Kosten zusammen mit den Verfahrenskosten in Rechnung stellt. Das Inkasso der Publikationskosten erfolgt hingegen durch das Regierungsstatthalteramt Seeland.