Im Zusammenhang mit den Projektänderungen ist zudem eine Gebühr für den Amtsbericht des AWN von CHF 200.– angefallen.65 Dazu kommen Publikationskosten von CHF 344.20, die direkt dem Regierungsstatthalteramt Seeland in Rechnung gestellt worden sind.66 Hingegen werden für die Behandlung der Einsprache vom 7. Juni 2022 keine zusätzlichen Kosten erhoben, da die darin enthaltenen Rügen mit jenen der Beschwerde deckungsgleich sind und somit für die Beurteilung im vorliegenden Beschwerdeentscheid kein Zusatzaufwand entstanden ist.