Die Beschwerde sowie die Einsprache werden abgewiesen. Die Rechtsverwahrung wurde bereits im Gesamtentscheid vom 7. November 2021 angemerkt. b) Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten anhand der zur Verfügung stehenden Akten und Pläne genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Wie ausgeführt, konnte daher auf die von der Beschwerdeführenden (indirekt) beantragten Beweismittel (geologisches Gutachten sowie Begutachtung der Projektänderung durch Fachbehörde) verzichtet werden, da von diesen Beweismitteln keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten waren. Diese sogenannte antizipierte Beweiswürdigung verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht.63