Mit der hangparallelen Ausrichtung der beiden Gebäuden sowie der gleichmässig im Lot liegenden Positionierung wie die direkt dahinterliegenden Häuser werden die Bebauungsformen der unmittelbaren Umgebung aufgenommen.62 Die Beschwerdeführenden bringen selber nichts vor, was die Beurteilung der Fachbehörde in Frage stellen könnte. Die Beschwerde ist auch in Bezug auf die Ästhetik unbegründet.