j) Sowohl die Gemeinde als auch der Berner Heimatschutz haben im Vorverfahren das Bauvorhaben als bewilligungsfähig beurteilt. Die Ausführungen in den zwei Berichten des Berner Heimatschutzes vom 24. Februar 2021 und 20. Mai 2021 überzeugen. Das Bauvorhaben gliedert sich gut in die bestehende Bebauungsstruktur der Umgebung ein. Die BVD sieht keinen Anlass, von der Facheinschätzung abzuweichen. Mit der hangparallelen Ausrichtung der beiden Gebäuden sowie der gleichmässig im Lot liegenden Positionierung wie die direkt dahinterliegenden Häuser werden die Bebauungsformen der unmittelbaren Umgebung aufgenommen.62