i) Ebenfalls nichts zu ihren Gunsten ableiten können die Beschwerdeführenden mit dem Vorbringen, der Bericht des Berner Heimatschutzes sei in Unkenntnis der Materialisierung und Farbe des Projekts erfolgt. Zwar hat die Beschwerdegegnerin auf den ursprünglich eingereichten Baugesuchsunterlagen eine braun/natur/weisse Holzverkleidung sowie rote Tondachziegel ausgewiesen. Bereits mit der ersten Projektänderung vom 30. November 2020 – und somit vor der ersten Stellungnahme durch den Berner Heimatschutz – wurde die Nordseite teilweise mit einem Steinstreifen ergänzt sowie die Farbe der Tondachziegel auf Braun geändert.