Da das Bauvorhaben nicht in einem Ortsbild- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, fehlt es bereits an einer Voraussetzung für den zwingenden Beizug der OLK. Stattdessen hat die Vorinstanz im Baubewilligungsverfahren zweimal den Berner Heimatschutz beigezogen. Auch die BVD hat den Berner Heimatschutz (bzw. seine Bauberater und Bauberaterinnen) als leistungsfähige örtliche Fachstelle anerkannt, da er über das erforderliche Fachwissen verfügt und mit der Aufgabe vertraut ist, Bauvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild zu beurteilen.54