a) Die Beschwerdeführenden rügen, die Vorinstanz sowie der Berner Heimatschutz hätten den Sachverhalt falsch festgestellt. Die Fenster seien nicht reduziert worden und die Firsthöhe habe sich aufgrund der Dachneigung erhöht. In ihrer Einsprache machen sie zudem geltend, das Bauvorhaben sei prägend und hätte bezüglich Ortsbild- und Landschaftsschutz durch die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) beurteilt werden müssen. Zudem wird die Stel- 48 Naturgefahrenkarten 1:5'000 sowie Ereigniskataster der Naturgefahren, abrufbar unter: www.agi.dij.be.ch > Geopor-