Hierzu haben sie im Baubewilligungsverfahren ein «Schadensgutachten Baugrube EFH L.________» vom 6. August 2015 eingereicht.49 Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Baugrubenböschung nach einem ganzen Tag mit starkem Regen versagt habe und die nördliche Böschung im westlichen Teil abgerutscht sei. Aus dem Bericht folgt jedoch nicht automatisch, dass bei der Realisation des vorliegend geplanten Bauvorhabens ebenfalls mit Rutschungen zu rechnen ist. Es zeigt jedoch auf, dass – je nach aktuellen Gegebenheiten während einer längeren Nasswetterphase – eine gewisse lokale Instabilität möglich sein könnte.