a) Die Beschwerdeführenden rügen, das Bauvorhaben verstosse gegen gewässerschutztechnische Anforderungen. Gemäss generellem Entwässerungsprojekt [recte: genereller Entwässerungsplanung] der Gemeinde Jens sei der Boden nicht sickerfähig. Das Regenwasser könne nicht versickert werden, weshalb es in das bestehende Mischsystem einzuspeisen sei. Die Beschwerdegegnerin verweist in ihrer Beschwerdeantwort auf den Mitbericht der Firma TEP vom 16. Oktober 2019 betreffend Kanalisationsanschluss.