Dezember 2022 korrekt. Die Beschwerdegegnerin hat sich bei der Ausarbeitung ihres Bauvorhabens auf diese Behördenäusserungen abgestützt. Am verminderten Abstand zwischen Gebäude und Wald von 15.00 m hat sich nichts geändert. Die weiteren geplanten Anlagen (Terrasse, Sitzplatz, Fluchtröhre mit Ausstieg und Aufenthaltsbereich) liegen näher zum Wald. Diese sind alle boden- 36 Vorakten, pag. 286. 37 Vgl. Akten zum Baubewilligungsverfahren bbew 2/2018, pag. 24 sowie Vorakten, pag. 37. 38 Vgl. Akten zum Baubewilligungsverfahren bbew 2/2018, Planunterlagen.