Das AWN beantragt, im Sinne von Treu und Glauben die bereits in Aussicht gestellte Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes mit folgenden Auflagen zu erteilten: «- Im Wald darf kein Aushubmaterial, Bauschutt, Grünabfall und sonstiges Material zwischengelagert oder deponiert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen und Maschinen auf Waldareal ist untersagt. - Die bestehende Waldgrenze darf nicht zurückgedrängt und der Waldrand nicht beeinträchtigt werden.»