Im Rahmen einer Voranfrage wurde durch die Waldabteilung bereits eine Ausnahmebewilligung für einen verminderten Waldabstand von 15 m für die Mehrfamilienhäuser in Aussicht gestellt. Die dem Baugesuch beiliegenden Pläne unterschieden sich nicht wesentlich von der Voranfrage. Das Vorhaben ist der Hauptwindrichtung vorliegend. Auf Grund der Unterschreitung des Waldabstandes ist nur mit geringen Beeinträchtigungen der Hygiene und Sicherheit der Bauten zu rechnen.